Kostenregelung
Einzeltherapie:
Bei gesetzlichen Krankenkassen: Soweit sie bei einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, werden zunächst bis zu drei Sprechstundentermine (die Sie bei einem Therapeuten oder verschiedenen nehmen können) und anschließend bis zu 4 probatorische Sitzungen (diese dienen dem Kennenlernen und zur Überprüfung der gegenseitigen Passung) übernommen. Anschließend muss einAntrag für eine Kurzzeittherapie (12+12 Sitzungen) oder eine Lnagzeittherapie gestellt werden (Antrag muss gutachterlich geprüft werden, ob die Krankenkasse die Sitzungen übernimmt – dieses Gutachten wird von mir erstellt- bis zu 80 Sitzungen).
Private Versicherung/Selbstzahler: Das Honorar wird durch die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) festgelegt und beträgt zur Zeit 100,55 € pro Sitzung (50 Minuten).
Das bedeutet, dass die Rechnungen für unsere Sitzungen direkt an Sie gestellt werden und Sie selbst für die Bezahlung des Gesamtbetrags verantwortlich sind. Wenn sie in einer privaten Krankenversicherung sind oder Beihilfe haben, können Sie die Rechnungen dort zur Erstattung einreichen.
Die Modalitäten der Kostenübernahme für Psychotherapie sind jedoch von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Am besten erfragen Sie diese direkt bei Ihrem Kostenträger und lassen sich entsprechende Antragsformulare zukommen.
Sie können die Kosten für die Therapie auch selber übernehmen. Bei finanziellen Engpässen kontaktieren Sie uns einfach, wir haben einige Plätze zu vergünstigten Konditionen für Geringverdiener eingerichtet.
Paartherapie: Paartherapie wird von Krankenkassen und Beihilfe leider nicht erstattet. Das bedeutet, dass sie diese Sitzungen selbst bezahlen müssen.
Der Satz beträgt 120,- für 50 Minuten.